Wird eine Entseuchung behördlich angeordnet, müssen Mittel und Verfahren gem. § 18 des Infektionsschutzgesetzes verwendet werden. Dies sind Präparate aus der RKI-Liste.

Im Vergleich zur routinemäßigen oder gezielten Desinfektion, werden meist deutlich höhere Anwendungskonzentrationen und Einwirkzeiten verwendet. Diese sind notwendig um epidemische Ausbrüche zu verhindern.

Die Desinfektion gewinnt seit  Jahren immer mehr an Bedeutung und gehört mittlerweile zu einer der anspruchsvollsten Aufgaben in der Gebäudereinigung. Jede Verunreinigung, egal ob auf Händen, Flächen, Geschirr, Wäsche usw, kann auch gleichzeitig Träger von Krankheitskeimen und Verursacher von Infektionen sein. Das Risiko einer Kreuzkontamination, also einer ungewollten Übertragung von Mikroorganismen, ist höher, je häufiger die Fläche mit Händen, Schleimhäuten oder Körperflüssigkeiten in Kontakt kommt.

Die Flächendesinfektion hat das Ziel der Infektionsverhütung sowohl im Bereich des Gesundheitswesens, bei Gemeinschaftseinrichtungen als auch im Lebensmittelbereich. Mikroorganismen können auf unbelebten Flächen über Tage, Wochen und teilweise sogar Monate überleben. Darum ist es umso wichtig bereits vorbeugend mögliche Übertragungswege zu definieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Besonders bei saisonalen Grippewellen sollte auf eine vorbeugende Desinfektion geachtet werden.

Durch eine regelmäßige Desinfektion werden den Mikroorganismen die Nährstoffe als Lebensgrundlage entzogen. Zudem werden sie durch Biozide (also desinfizierende Wirkstoffe) getötet oder inaktiviert.

Aus aktuellem Anlass, möchten auch wir Sie nochmals auf die Hygienetipps aufmerksam machen!

Einfache Hygienemaßnahmen spielen eine wichtige Rolle, um sich und andere vor dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Bitte beachten Sie diese unbedingt!

Vertrauen Sie deshalb auf ausgereifte Reinigungskonzepte, die preiswert aber wirkungsvoll sind.